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HAFENORDNUNG

Die Benutzung der Clubeinrichtungen, sowie das Betreten des Clubgeländes und der Steganlage geschieht auf eigene Gefahr.
Der M.Y.C. Weil ist von jeglicher Haftung für auf seinem Clubgelände entstehende Schäden befreit. Die behördlichen Auflagen sind zu beachten und einzuhalten.
(u.a. max. Stegbelastung, Benutzung von Sicherheitseinrichtungen für Nichtschwimmer, ect.)

Im Hafenbecken darf nur mit max. 5 km/h Geschwindigkeit gefahren werden, jeglicher Wellenschlag ist zu vermeiden. Dies ist im Hinblick auf den Schutz der Steganlage als auch auf den Uferschutz zu beachten. Zuwiderhandelnde haften für Schäden durch Wellenschlag in voller Höhe.

Die Clubanlagen und Einrichtungen sind pfleglich und schonend zu behandeln, fahrlässig verursachte Schäden sind zu beseitigen.

Müll und Werkstoffe müssen getrennt entsorgt und in die dafür vorgesehenen Container verbracht werden. Für die Entsorgung von Glasabfällen ist jedes Mitglied selbst verantwortlich. Abfälle von Motorreparaturen, ölverschmutzte Putztücher und sonstige ölhaltige Abfälle sind in die dafür vorgesehenen Behältern zu lagern und bei nächster Gelegenheit vom Verursacher ordnungsgemäß zu entsorgen.

Trinkwasser darf nur zum Füllen der Trinkwassertanks verwendet werden. Das Waschen der Boote mit umweltschädlichen Mitteln ist verboten.

Jegliche Verschmutzung der Hafenanlage ist zu unterlassen. Die sanitären Einrichtungen des Bootshauses stehen allen Mitgliedern und Gästen zur Verfügung und sind beim Liegen im Hafen zu benützen.

Gäste erhalten für die Benutzung der sanitären Einrichtungen und der Steganlagen gegen einer Kaution von € 100,- einen Gästeschlüssel. Dieser ist bei der Abreise vereinbarungsgemäß zurückzugeben.

Jeder Hafenbenutzer ist verpflichtet, für sein Wassersportfahrzeug eine Haftpflicht und Kaskoversicherung abzuschließen und den Unterhalt der Versicherung jährlich durch Vorlage der Police dem Verein nachzuweisen!


Für ordnungsgemäße Pflege und Vertäuung der Boote ist unbedingt Sorge zu tragen. Teile am Boot, die andere Wassersporttreibende gefährden könnten, sind zu entfernen.

Das Betanken der Boote darf grundsätzlich nur mit Kraftstoffe zugelassenen Kanistern und den vorschriftsmäßigen Ausgießeinrichtungen erfolgen.
Verschütten von Kraftstoff ist unbedingt zu vermeiden.

Offenes Feuer, sowie das Grillen auf der Steganlage ist untersagt.

Wenn ein Mitglied oder ein sonstiger Nutzer ( Gast )  gegen die vorstehenden Bestimmungen dieser Hafenordnung verstößt und der beanstandete Zustand trotz zweimaliger Mahnung nicht beseitigt wird, hat der MYC Weil das Recht zur fristlosen Kündigung. Die Geltendmachung weiteren Schadenersatzes ist damit nicht ausgeschlossen.

Zuwiderhandlungen gegen die Hafenordnung werden geahndet.

„Die Vorstandschaft“

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